Fangbedingungen für Gastkartenfischer Aufeldteich
1. Der Erlaubnisschein ist nur mit Unterschrift des Inhabers gültig und nicht übertragbar.
2. Das Fischen ist erlaubt von 7:00 bis 19:00 (NEU 01. September bis 18:00 und 01. Oktober bis 17:30).
3. Es darf nur mit einer Rute und einem Haken gefischt werden.
4. Verboten ist das Spinnfischen mit Blinkern, Wobbler und Ähnlichem.
5. Das Anfüttern ist verboten.
6. Aufgrund Hegemaßnahmen ist die Entnahme von Karpfen / Schleien und Brassen untersagt ! Stör und Koi (rot- und weißfärbig) sind ganzjährig geschont und zurückzusetzen.
Schonmaße: Zander ab 01. Juni 50cm
Hecht ab 01. Mai 50cm
Jeder Fischer hat ein Maßband mitzuführen.
7. Tagesentnahme je Erlaubnisschein (= 4 Einheiten)
Zander 4 Einheiten
Hechte 2 Einheiten
Forelle 1 Einheit
Das Zurücksetzen von Forellen, Saiblingen ist verboten.
8. Die Verwendung eines Unterfangkeschers bei der Landung der Fische ist vorgeschrieben.
9. Jeder Fischer muss einen eigenen Setzkescher verwenden. Es dürfen nur Textilsetzkescher verwendet werden.
10. Im Setzkescher dürfen sich max. 3 Einheiten befinden. Bei 4 Einheiten muss das Fischen beendet, oder ein zweiter Erlaubnisschein gelöst werden.
11. Nach Beendigung des Fischens ist aus statistischen Gründen eine Fangmeldung zu schreiben, Vordrucke hängen an der Fischerhütte.
12. Der Ausfang ist den Aufsichtsorganen vorzuweisen.
13. Ist die Fangzahl je Erlaubnisschein erreicht, darf nur weiter gefischt werden, wenn ein weiterer Erlaubnisschein gelöst wird. (je Person max. 2 Erlaubnisscheine/Tag)
14. Alles, dass sich mit der Fischerei nicht vereinbaren lässt und zur Belästigung anderer Fischer führt (baden, lärmen, Boot fahren, grillen usw.) ist verboten.
15. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Aufsichtsorganes fischen.
16. Den Aufforderungen der Kontrollorgane ist ausnahmslos Folge zu leisten.
17. Auch Mitglieder des Fischervereins Kössen sind zur Kontrolle berechtigt.
18. Gastfischer, die sich nicht an unsere Fangbedingungen halten, wird der Erlaubnisschein entzogen.
19. Bei groben Verstößen (Fischdiebstahl usw.) erfolgt eine strafrechtliche Anzeige bei der Polizei. An diese Personen wird kein Erlaubnisschein mehr ausgestellt.
20. Änderungen sind dem Vorstand vorbehalten.
Fangbedingung gelten NUR für den Aufeldteich, nicht für Taubensee.
Mit einem freundlichen Petri Heil!
Fischerverein Kössen
Obmann
Wolfgang Loferer